FAQ's zum Leasing 
 
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einige Informationen über das Leasen von Waren.
 
Warum überhaupt Leasen?
Das ist eine ansich sehr gute Frage, die durchaus seine Berechtigung hat.
Dazu läßt sich zunächst grundsätzlich pauschal zu sagen, das Sie sich mit Leasing Ihre Liqudität erhalten.
Jede Anschaffung kostet Geld.
Geld das Ihnen unter Umständen dann für z.B. einen Wareneinkauf fehlt, oder dass Ihnen für ein Projekt für das Sie selber in Vorleistung gehen müssen fehlt.
 
Stellen Sie sich vor, das Sie für eine Übergangszeit von zwei drei Jahren einen Bürokomplex anmieten müssen um ein ganz bestimmtes Projekt abwickeln zu können.
Damit nun Sie und/oder Ihre Mitarbeiter arbeiten können, brauchen Sie Inventar, auch in Form von Büromöbel.
Das könnten Sie jetzt ganz normal kaufen, oder was die bessere Alternative ist, einfach leasen.
Wenn Sie es kaufen gehört es Ihnen und am Ende Ihres Projekts steht die Frage wohin mit den Möbeln.
Leasen Sie hingegen Ihre Büromöbel, geben Sie diese am Ende Ihres Projektes ganz einfach an die Leasinggesellschaft zurück.
 
Es gibt da jetzt sicherlich noch mehr Nutzungsbeispiele, aber wir möchten es dabei bewenden lassen.
Auf alle Fälle sind die Anwendungsbeispiele und Möglichkeiten des Leasing genauso Vielfältig wie es unterschiedliche Nutzer gibt.
 
 
Wo ist denn nun konkret der Vorteil von Leasing?
Zunächst einmal wie eingangs beschrieben erhalten Sie sich damit Ihre Liqudität.
Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Steuerlichen Behandlung von Anschaffungen für Gewerbetreibende, die per Leasing finanziert wurden.
Kaufen Sie Bar per Rechnung, Vorkasse oder was auch immer ein, so wird der Gegenstand Ihrem Betriebsvermögen hinzugerechnet und muss entsprechend der AFA Richtlinien Jahr für Jahr abgeschrieben werden.
Für Büromöbel konkret bedeutet das, dass Sie diese über einen Zeitraum von 13 Jahren abschreiben müssen und von Ihrem zu versteuernden Gewinn eben nur anteilgig als Ausgaben berücksichtigen werden können, obwohl  die Anschaffung real Ihren Gewinn, um die Rechnungssumme für die Anschaffung, geschmälert hat.
Sie zahlen also defakto im Jahr der Anschaffung, Steuern auf Gewinne, die Sie garnicht haben.
 
Anders sieht es bei Leasing aus.
Anschaffungen Die sie per Leasing bezahlen, können innerhalb der Leasingzeit Monat für Monat als Aufwendungen von Ihrem zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden. Dazu erhalten Sie, wenn Sie Umsatzsteuerpfichtig sind, die MwSt. entsprechen zurück, bzw. können diese steuerlich geltend machen.
Dadurch vermindern Sie Ihren zu versteuernden Gewinn und sparen somit bares Geld und das trotz Leasingnebenkosten für die Finanzierung.
Zudem erhalten Sie sich die Möglichkeit Ihr Corporated Identity auch in Ihrem Frimenentree den Gegebenheiten flexibel anzupassen.
Denn nichts ist so alt, wie die Anschaffung von Heute.
Das gilt zwar nur bedingt bei einer Anschaffung von Büromöbel, aber bei einer Anschaffung von EDV trifft unsere Aussage in jedem Fall zu.
 
Für wen lohnt sich Leasing?
In erster Linie für Firmenkunden ganz klar.
Gewerbetreibende haben in der Regel Schwierigkeiten sich reguläre Kredite zu besorgen. Wobei es hier überhaupt keine Rolle spielt wofür der Kredit benötigt wird. Zudem sind die Kreditkosten in der Regel höher, als wenn ein Privater Kunde einen Kredit beantragen würde.
Da es beim Leasing um die Finanzierung von Anschaffunggegenstände handelt, steht dem zu finanzierenden Gegenstand ein Warenwert gegenüber der dann finanziert wird.
Deshalb ist Leasing die einfachere Art benötigte Gegenstände anzuschaffen und zu finanzieren und sich somit seine Barmittel zu erhalten.
 
Für Privatkunden stellt es eine Möglichkeiten einer Finanzierung dar.
Mehr nicht.
Leasingraten sind in der Regel günstiger, aber man erwirbt gegenüber einer normalen Ratenfinanzierung keine Eigentumsrechte an dem Leasing finanzierten Gegenstand.
 
 
Warum kann ich als Privatkäufer nicht auch die Kosten für einen Leasingvertrag bei den Steuern geltend machen?
Um diese Frage zu bantworten sind wir der falsche Ansprechpartner. Dafür sind die Finanzbehörden zuständig.
Aber man kann ganz allgemein sagen, das es durchaus Sinn macht zu unterscheiden zwischen einem Gewerbetreibenden oder einem Privaten Käufer.
Ein Gewerbetreibender braucht gewissen Materialien, Gegenstände, Gebäude oder ähnliches um sein Gewerbe ausüben zu können. Das sind quasi seine Werbungskosten.
Mit diesem Gewerbe bestreitet dieser seinen Lebensunterhalt und muss sein Personal bezahlen und die damit im Zusammenhang stehenden Betriebskosten erwirtschaften.
Das bedeutet, das jede Anschaffung die zur Ausübung des Gewerbes getätigt wird, zunächst den Gewinn, oder das Einkommen schmälert. Einkommen, das bei Personengesellschaften mit genau den gleichen Steuersätzen belegt wird wie bei einem Privaten Käufern.
Dieser tätigt Anschaffungen aber aus einer ganz anderen Motivation heraus, als es Gewerbetreibende tun müssen.
Grob gesagt, jede Anschaffung dient dem Zuwachs des Einkommens, das dann letztendlich auch besteuert wird.
Ein Gewerbetreibender hat also eine ganze Menge an Aufwendungen vorzuhalten damit er überhaupt erst einmal sein Gewerbe, Firma oder was auch immer betreiben kann.
Dazu unterliegt ein Gewerbetreibender einer Unzahl an Gesetzlichen Regelungen die ein Privater Kunde nicht ausgesetzt ist.
Jede Anschaffung stellt einen Zuwachs an Betriebsvermögen dar. Dieses Betriebsvermögen muss gegenüber den Finanzämtern offen gelegt werden. Das braucht ein Privat Käufer eben nicht.
 
Gibt es unterschiedliche Leasingarten?
Ja die gibt es.
Unser Partner Grenke Leasing bietet drei verschiedene Grundvarianten des Leasings an und dazu noch weitere spezielle Leasingmöglichkeuiten, was jetzt aber in Beantwortung der Frage zu umfangreich wäre.
 
Vollamortisation
Mietleasing
Teilamortisation
 
Vollamortisation bedeutet, das Sie am Ende Ihrer Leasingzeit die Waren an den Leasinggeber zurückgeben.
Vorteil volle Abschreibung über die Leasingzeit, keine Entsorgungsprobleme oder Abschreibungsdefizite mit der Ware.
Nachteil, Sie müssen neu Kaufen oder erneut Leasen.

Mietleasing
bedeutet, dass am Ende der Leasingzeit, Ihnen die Ware gehört.
Vorteil am Ende der Leasingzeit gehört Ihnen die Ware,
Nachteil, Sie müssen die Ware als Betriebsvermögen aufführen und ganz normal entsprechend den AFA Richtlinien abschreiben.

Teilamortisation
bedeutet, dass Ihnen die Ware bei Zahlung des vorher vereinbarten Restpreis von 10% des Netto Leasingwarenwertes, die Ware dann gehört.
Vorteil, volle Abschreibung über den Leasingzeitraum und am Ende der Leasingzeit gehört Ihnen mit Zahlung der vorher verinbarten Restzahlung die Ware.
Nachteile, fallen mir keine ein, wird es aber sicherlich auch geben.